EKD-Bevollmächtigte

  1. Seelsorger im unmittelbaren kirchlichen Dienst müßten die gleichen Rechte haben wie Militärpfarrer, die Staatsbeamte auf Zeit sind, erklärten der Bonner EKD-Bevollmächtigte Hartmut Löwe und der hannoversche Landesbischof Horst Hirschler. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)