EU-Artenschutzordnung

  1. Verbraucher werden vom NABU aufgerufen, vom Händler, so sie sich Tiere oder exotische Pflanzen anschaffen, bescheinigen zu lassen, daß diese nach den Bestimmungen des Artenschutzabkommens und der EU-Artenschutzordnung gehandelt worden sind. ( Quelle: Junge Freiheit 2000)