Eberhard Ahr

  1. Die Rechtsgrundlage für Ausgleichszahlungen biete die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom Oktober dieses Jahres, sagte Verbraucheranwalt Eberhard Ahr (Bremen). ( Quelle: Die Welt vom 29.11.2005)