Eheeinkommens

  1. Der Teil des Eheeinkommens, der eigentlich für die Vermögensbildung gedacht sei - im Bundesdurchschnitt rund 10 Prozent des Einkommens -, stehe für den Unterhalt der Eltern grundsätzlich zur Verfügung, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 16.01.2004)