Einbruchdiebstahlversuch

  1. Dieses gilt auch für die Fälle, in denen die Schlüssel aufgrund eines Raubes abhanden gekommen sind oder Schloßänderungskosten nach einem Einbruchdiebstahlversuch (die Täter beschädigten das Schloß, betraten aber nicht die Räume) anfallen. ( Quelle: Richtig versichert von A-Z; UB Media)