Einfriedungsmauern

  1. Höfe sollen auch bei Neubau- oder Umbaumaßnahmen in ihrer geschlossenen Struktur erhalten werden (etwa durch 1,8 Meter hohe Einfriedungsmauern) und mit Natursteinpflaster oder ähnlichem Material befestigt sein. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)