Eingriffsinstrumentarium

  1. Detaillierte Regelungen für die Lizenzvergabe, ein spezielles Wettbewerbsrecht, direkte und indirekte inhaltliche Vorgaben, Werberegeln, Rationierung und Vertriebswege - das gesamte Eingriffsinstrumentarium wurde aufgefahren. ( Quelle: Die Zeit (31/1999))