Einhaltens

  1. Der Verein, dem zunächst sieben Aktiengesellschaften und zwölf natürliche Personen beitraten, versteht sich laut Satzung als Instanz zum "Überwachen des Einhaltens der Standesrichtlinien und der Lauterkeit des Wettbewerbs". ( Quelle: DIE WELT 2000)