Einkünfteerzielungsabsicht

  1. Die Finanzämter haben daher davon auszugehen, daß jeder Steuerpflichtige, der eine Immobilie auf Dauer vermietet, grundsätzlich auch die entsprechende Einkünfteerzielungsabsicht hat. ( Quelle: Die Welt Online vom 04.11.2004)
  2. Vielmehr kommt es ausschließlich auf die Einkünfteerzielungsabsicht des Anlegers an. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 28.09.2001)