Die Finanzämter haben daher davon auszugehen, daß jeder Steuerpflichtige, der eine Immobilie auf Dauer vermietet, grundsätzlich auch die entsprechende Einkünfteerzielungsabsicht hat.
( Quelle: Die Welt Online vom 04.11.2004)
Vielmehr kommt es ausschließlich auf die Einkünfteerzielungsabsicht des Anlegers an.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 28.09.2001)