Einkommensermittlung

  1. Zum Beschwerdewert eines Auskunftsurteils sind Steuerberaterkosten zwecks Einkommensermittlung auch dann zu rechnen, wenn sie bei der späteren Steuererklärung ohnehin entstanden wären (134). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Um hier künftig Verwaltungskosten zu sparen, soll das Verfahren der Einkommensermittlung einfacher werden. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)