Zum Beschwerdewert eines Auskunftsurteils sind Steuerberaterkosten zwecks Einkommensermittlung auch dann zu rechnen, wenn sie bei der späteren Steuererklärung ohnehin entstanden wären (134).
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Um hier künftig Verwaltungskosten zu sparen, soll das Verfahren der Einkommensermittlung einfacher werden.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)