Einkommensstufe

  1. In der niedrigsten Einkommensstufe wären bei einem Kind 45 Euro fällig, eine Familie mit vier Kindern müsste nur noch acht Euro für den Kindergartenplatz zahlen. ( Quelle: Reutlinger General Anzeiger vom 02.07.2005)
  2. Der Troeger-Bericht schlägt einen Tarif mit dem Spitzensteuersatz von 65 v. H. vor, der bereits bei der Einkommensstufe von 150 000 DM einsetzen soll. ( Quelle: Die Zeit (10/1954))