Einlagerungsmenge

  1. Außerdem, so König, habe das Bundesumweltministerium durch eine "rechtswidrige Interpretation" des früheren DDR-Rechts die Morsleben-Genehmigung auf das Zehnfache der Einlagerungsmenge und das Zehntausendfache der Radioaktivität ausgeweitet. ( Quelle: TAZ 1997)