Einlegung

  1. Die Anfechtung erfolgt nach § 8 I, III der LandesVO über Umlegungsausschüsse vom 26. 3. 1981 (GVBl 1981, 78 (79)) durch Einlegung des Widerspruchs bei der Bezirksregierung. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. In der Zivilprozeßordnung wie auch im Arbeitsgerichtsgesetz beginnen Rechtsbegründungsfristen in der Regel mit dem Zeitpunkt der Einlegung des Rechtsmittels oder Rechtsbehelfs zu laufen. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  3. "Von entsprechenden Entscheidungen zur Sicherung der Verhältnismäßigkeit dürfen die Gerichte nicht mit Rücksicht darauf absehen, dass sie ohnehin die Einlegung einer Verfassungsbeschwerde fürchten", so die Begründung weiter. ( Quelle: DIE WELT 2000)
  4. Prozeßbevollmächtigten hätten die fristgerechte Beauftragung eines Berufungsanwaltes mit der Einlegung der Berufung allein wegen eines ledigl. dem Büropersonal anzulastenden Fehlverhaltens versäumt. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)