Einrüstung

  1. Das Recht auf Mietminderung kann beispielsweise in folgenden Fällen geltend gemacht werden: Belästigung durch Bau- oder Diskothekenlärm, Einrüstung der Fassade, Heizungsausfall während der Wintermonate, unsauberes Leitungswasser oder Schimmelpilzbefall. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)