Einzelkaufmann

  1. Daraus folgt aber zugleich, daß eine Personengesellschaft anders als ein Einzelkaufmann die der Erzielung der - ihrer Art nach - nichtgewerblichen Einkünften dienenden Wirtschaftsgüter nicht als gewillkürtes Betriebsvermögen (34) behandeln kann. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)