Eisenbahnunternehmers

  1. Unter der Überschrift Haftungs- und Versicherungsrecht erörtert der BGH (Nr. 23) eingehend die Haftung des Eisenbahnunternehmers und des Trägers der Straßenverkehrssicherungspflicht bei einem Unfall an einem Eisenbahnübergang. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)