Endverbleibsklausel

  1. Sie kollidiert zudem mit der sogenannten "Endverbleibsklausel", nach der sich Länder verpflichten, einmal gelieferte Rüstungsgüter nicht ohne Genehmigung des ursprünglichen Lieferanten weiterzukaufen. ( Quelle: TAZ 1988)
  2. Zu dieser Anfrage waren Rom und Brüssel wegen einer entsprechenden Endverbleibsklausel verpflichtet. ( Quelle: Welt 1997)