Entfällt

  1. Entfällt mit der Herausnahme aus der Bergbaubeschäftigung das tarifl. Kohlebezugsrecht, so entsteht der Anspruch aus § 9 Abs. 1 Satz 1 BergmannsVersorgScheinG NRW. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  2. Entfällt bei Veröffentlichung das öffentliche Interesse? ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  3. Entfällt der Zweck, kann die Frist verkürzt werden. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 07.09.2001)
  4. Wartende - Entfällt bald jeder vierte Regio-Zug? ( Quelle: ZDF Heute vom 29.11.2003)