Entfernungsangaben

  1. Auch die Entfernungsangaben variieren. ( Quelle: ZDF Heute vom 18.05.2004)
  2. Entscheidend sind die Entfernungsangaben im Reiseveranstalter-Katalog, urteilte das Oberlandesgericht Celle (Aktenzeichen: 11 U 251/03). ( Quelle: Tagesspiegel vom 18.10.2004)
  3. Da geht es um ständig überhöhte Entfernungsangaben, um Dienstreisen nach Düsseldorf, die er wahrscheinlich nie angetreten hat, um Dienstreisen nach Frankfurt (Oder), Düsseldorf und München, die er bei verschiedenen Einrichtungen doppelt abgerechnet hat. ( Quelle: Tagesspiegel vom 11.04.2003)