Entschädigungsvereinbarung

  1. Die nach monatelangen Verhandlungen zu Stande gekommene Entschädigungsvereinbarung sieht Zahlungen von 5 000 bis 15 000 Mark für frühere Zwangsarbeiter aus einem von Bundesregierung und deutscher Wirtschaft gespeisten Stiftungsfonds vor. ( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
  2. Gilt sie jedoch innerhalb des Konzerns als eigenständiges Unternehmen, fällt sie nicht unter die Entschädigungsvereinbarung und kann Ansprüche auf das Grundstück der Komischen Oper erheben. ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)