Entschuldigungsgründe

  1. SZ: Stehen dem Polizisten, der in höchster Not dem Verdächtigen die Folter androht, Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgründe zur Seite? ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 27.02.2003)
  2. Es gibt keine Entschuldigungsgründe. ( Quelle: Die Welt vom 29.01.2005)
  3. Ein Arbeitnehmer müsse in einem solchen Fall Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgründe schon im Einzelnen und überzeugend darlegen. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 13.07.2005)