SZ: Stehen dem Polizisten, der in höchster Not dem Verdächtigen die Folter androht, Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgründe zur Seite?
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 27.02.2003)
Es gibt keine Entschuldigungsgründe.
( Quelle: Die Welt vom 29.01.2005)
Ein Arbeitnehmer müsse in einem solchen Fall Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgründe schon im Einzelnen und überzeugend darlegen.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 13.07.2005)