Entwässerungsplan

  1. Da bislang für das gesamte Unterfangen lediglich ein genehmigter Entwässerungsplan vorliegt, wird das Baureferat gebeten zu prüfen, ob der 'Baubestand wegen des Fehlens wichtiger Unterlagen nachträglich genehmigt werden muß.' ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)