Erberwartungen

  1. Da hier mehrere Vermögensverschiebungen in Betracht kommen, fragt es sich, ob der Kl. in seinen berechtigten Erberwartungen erst infolge des Zusammenwirkens aller Zuwendungen (oder einiger von ihnen) objektiv beeinträchtigt ist. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)