Er verwaltet zunächst den Nachlaß, um diesen dann nach Feststellung der Erbquoten zu verteilen.
( Quelle: Welt 1998)
Das Grundbuchamt hat im vorliegenden Fall bei der Grundbuchberichtigung nach der Gleichtanteilstheorie gehandelt und ohne weiteres die Erben ungeachtet ihrer Erbquoten zu gleichen Teilen, zu je 1/5 in das Grundbuch eingetragen.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)