Erbringung

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  1. Dient das Ausfüllen der Zeiterfassungsbögen aber diesen Zwecken, dann gehört es zur Erbringung der vertragl. geschuldeten Leistung der Arbeitnehmer und hat keinen Bezug zur betriebl. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  2. Die Tätigkeit als Versicherungsmakler, Vermögensberater und -betreuer, Unternehmensberater sowie die Erbringung sonstiger Finanzdienstleistungen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
  3. Neue Firma: Kontext Management-Dienstleistungs-GmbH Neuer Gegenstand:Beratung von Firmen, Vereinen und Einzelpersonen in Managementfragen nebst der Erbringung der entsprechenden Dienstleistungen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  4. Gegenstand des Unternehmens: Die Erbringung von Ingenieurleistungen, insbesondere auf den Fachgebieten des Bauingenieurwesens sowie Planungen aller Art im Bauwesen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
  5. Gegenstand des Unternehmens: Erbringung von Dienstleistungen, insbesondere die Ausführung und Vermittlung von Ingenieur- und Planungsarbeiten auf dem Gebiet des Hoch- und Tiefbaus und der Umwelttechnik. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  6. Gegenstand des Unternehmens: Erbringung von Verwaltungsdienstleistungen und Beteiligung an anderen Unternehmungen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
  7. Die Gesellschaft ist berechtigt, eine Lizenz für die Erbringung öffentlicher Telekommunikationsdienstleistungen zu beantragen und öffentliche Telekommunikationsleistungen zu erbringen, sobald die rechtlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
  8. Etwa indem sie Privatfirmen mit der Erbringung öffentlicher Leistungen beauftragen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 27.04.2002)
  9. Gegenstand des Unternehmens: - Die Erbringung von Bauleistungen im Hochbau - Baubetreuung. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
  10. Gegenstand des Unternehmens: Erbringung und Vermittlung von Friseur- und Kosmetikleistungen jeglicher Art an den privaten Endverbraucher sowie der Handel und Vertrieb mit kosmetischen Produkten im Groß- und Einzelhandel sowie der Im- und Export. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
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