Erfrischungsgeld

  1. Den zahlreichen Wahlhelferinnen und -helfern steht ein "Erfrischungsgeld" in Höhe von 35 Mark zu. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
  2. Viele Kommunen erhöhen das den Wahlhelfern vom Bund zustehende ,Erfrischungsgeld' von 16 Euro aus ihren eigenen Finanztöpfen auf bis zu 50 Euro. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 16.12.2003)
  3. Mglicherweise lieen sich durch ein hheres "Erfrischungsgeld" mehr Menschen fr den ehrenamtlichen Dienst begeistern. ( Quelle: Südwestrundfunk vom 17.08.2005)