Erhöhungsschreiben

  1. Das Risiko der Verwirkung (87), die schon nach einem Jahr eintreten kann (88), läßt sich umgehen, wenn bereits im ersten Erhöhungsschreiben auf die kommende zweite Stufe - ab Januar 1998 - hingewiesen wird (89). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Für das BRK ist nach dem Urteil aus Karlsruhe die Situation nicht ohne Brisanz, ist doch davon auszugehen, daß die umstrittenen Erhöhungsschreiben in ganz Oberbayern wortwörtlich identisch waren. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  3. 'Der Hausverwalter wollte es sich nur einfach machen mit den Erhöhungsschreiben.' ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)