Erhitzt

  1. Erhitzt sich das Leitungswasser in einer Mietwohnung erst nach mehreren Minuten auf Körpertemperatur und wird dadurch die Wasserrechnung in die Höhe getrieben, kann die Miete (hier: um fünf Prozent) gemindert werden. ( Quelle: Die Welt Online vom 20.11.2004)