Nach Ansicht von Verteidiger Erich Buchholz dürften die Angeklagten nach DDR-Recht nicht wegen Totschlags an DDR-Flüchtlingen belangt werden.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Die gesammelten Beweise sollen auch dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag vorgelegt werden, erklärte indes Professor Dr. Erich Buchholz.
( Quelle: Junge Welt 1999)