Erschwerniszulagen

  1. Bei Erschwerniszulagen und sonstigen Leistungen des Arbeitgebers für besondere Arbeitsumstände kommt es ebenfalls darauf an, ob der Aufwendungscharakter der Leistung das Gepräge gibt oder der Entgeltcharakter. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  2. Erschwerniszulagen im öffentlichen Dienst haben die Phantasie von Generationen öffentlich Bediensteter beschäftigt. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)