Bei Erschwerniszulagen und sonstigen Leistungen des Arbeitgebers für besondere Arbeitsumstände kommt es ebenfalls darauf an, ob der Aufwendungscharakter der Leistung das Gepräge gibt oder der Entgeltcharakter.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Erschwerniszulagen im öffentlichen Dienst haben die Phantasie von Generationen öffentlich Bediensteter beschäftigt.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)