In demselben Zeitpunkt treten die für das Reich und andere Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts bisher geltenden Vorschriften über Erstattungsverfahren (Defektenverfahren) außer Kraft.
( Quelle: Sartorius: Gesetze)
Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung das Erstattungsverfahren zu regeln.
( Quelle: Moderne Arbeitsverträge, UB Media)