Erstbeschwerdeverfahren

  1. In der mündlichen Verhandlung im Erstbeschwerdeverfahren hat die Verwalterin erklärt, sie werde Praxisschilder nicht entfernen, sondern eine solche Maßnahme einer Entscheidung der Wohnungseigentümerversammlung vorbehalten. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)