Erstkindergeld

  1. Für ein Kind mit dem niedrigsten Sozialhilfe-Bedarfssatz von 260 Mark bräuchte die Kommune bei einem Erstkindergeld von 200 Mark nur noch 60 statt heute 190 Mark draufzulegen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
  2. Auch das mickrige Erstkindergeld von 50 Mark blieb bis 1991 unverändert. ( Quelle: Rheinischer Merkur 1997)
  3. Das Erstkindergeld müsse verdoppelt werden, die Länder brauchten mehr Geld, die geplate Unternehmenssteuerreform müsse mittelstandsfreundlich sein. ( Quelle: TAZ 1991)