Erstprämie

  1. Eine nachträgliche Zahlung hat entgegen der Textaussage nicht nur Wirkung für die Zukunft, sondern kann, sofern die Erstprämie schuldlos nicht fristgerecht gezahlt worden ist, den Versicherungsschutz auch für die Vergangenheit erhalten. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)