Ersttätern

  1. Bei vierbeinigen Ersttätern beziehungsweise -beißern sei dies meist noch nicht der Fall. ( Quelle: TAZ 1997)
  2. Der Arrest wird nie bei Ersttätern verhängt. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
  3. Es gibt Jugendrichter, die einsichtigen Ersttätern den Makel der Vorstrafe ersparen, und es gibt den Täter-Opfer-Ausgleich, der es erst gar nicht zu Prozeß und Urteil kommen lassen will. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
  4. Das Gericht kann diese Maßnahme auch bei Ersttätern verhängen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  5. Gerade bei jugendlichen Ersttätern müsse man sich fragen, ob nicht die Jugendhilfe mit mehr Kompetenz ausgestattet werden sollte, damit nicht sofort die Justiz einschreiten müsse. ( Quelle: Die Welt Online vom 22.07.2003)