Während Pensionäre vom Finanzamt in vollem Umfang zur Kasse gebeten werden, unterliegen Renten nur mit dem so genannten Ertragsanteil der Steuer - bei einem 65-Jährigen sind das rund 27 Prozent.
( Quelle: )
Sie werden jedoch nur mit ihrem sogenannten Ertragsanteil herangezogen.
( Quelle: Welt 1996)
Beginnt die Rentenzahlung mit 65 Jahren, beläuft sich der Ertragsanteil beispielsweise auf 27 Prozent.
( Quelle: Tagesspiegel vom 25.01.2002)
Je jünger der Berechtigte beim Renteneintritt war, desto höher ist der Ertragsanteil, der dann für die weitere Dauer des Rentenbezugs unverändert bleibt.
( Quelle: Die Welt 2001)
Private Rentenversicherung: Künftig soll nach wie vor nur der Ertragsanteil der Rentenzahlung besteuert werden.
( Quelle: Berliner Zeitung 1998)