Ertragsanteil

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  1. Während Pensionäre vom Finanzamt in vollem Umfang zur Kasse gebeten werden, unterliegen Renten nur mit dem so genannten Ertragsanteil der Steuer - bei einem 65-Jährigen sind das rund 27 Prozent. ( Quelle: )
  2. Sie werden jedoch nur mit ihrem sogenannten Ertragsanteil herangezogen. ( Quelle: Welt 1996)
  3. Beginnt die Rentenzahlung mit 65 Jahren, beläuft sich der Ertragsanteil beispielsweise auf 27 Prozent. ( Quelle: Tagesspiegel vom 25.01.2002)
  4. Je jünger der Berechtigte beim Renteneintritt war, desto höher ist der Ertragsanteil, der dann für die weitere Dauer des Rentenbezugs unverändert bleibt. ( Quelle: Die Welt 2001)
  5. Private Rentenversicherung: Künftig soll nach wie vor nur der Ertragsanteil der Rentenzahlung besteuert werden. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
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