Erwerbsminderungsrente

  1. Außerdem gibt niemand Auskunft darüber, wie viele schwerbehinderte Frauen und Männer in Erwerbsminderungsrente geschickt wurden und deshalb nicht mehr in der Arbeitslosen-Statistik auftauchen. ( Quelle: Neues Deutschland vom 09.11.2002)
  2. Die Erwerbsminderungsrente soll nur dann voll gezahlt werden, wenn der Betreffende weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
  3. "Anspruch auf die volle Erwerbsminderungsrente hat nur, wer nicht mehr in der Lage ist, drei Stunden täglich zu arbeiten", erklärt Wortberg. ( Quelle: Die Welt vom 18.04.2005)
  4. Halbiert wird die Erwerbsminderungsrente für jene, die zwischen drei und sechs Stunden täglich arbeiten können. ( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
  5. Nur wer für keinerlei Tätigkeit vom Pförtner bis zum Parkplatzwächter mehr mindestens drei Stunden täglich einsetzbar ist, kann laut BfA in absehbarer Zeit noch mit einer Erwerbsminderungsrente rechnen. ( Quelle: Tagesspiegel 1999)
  6. Anspruch auf eine volle Erwerbsminderungsrente hat zudem nur, wer weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann. ( Quelle: Die Zeit (01/2001))