Erziehungsgeldempfänger

  1. Nach dem im März verabschiedeten Arbeitsförderungs-Reformgesetz bleibt der Anspruch auf Arbeitslosenhilfe jedoch nur bestehen, wenn Erziehungsgeldempfänger eine Beschäftigung suchen und sich vom Arbeitsamt vermitteln lassen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)