Fürstenhause

  1. Dahinter steht eine Auffassung, aus der die Tschechische Republik (CR) das Recht ableitet, riesige Besitzungen, die nach dem Krieg dem Fürstenhause Liechtenstein in der damaligen Tschechoslowakei (CSR) weggenommen wurden, auch zu behalten. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)