FGG

  1. Unabhängig von dieser Frage zeigt die registerrechtliche Praxis in der Anfangsphase der ehemaligen DDR jedoch, daß Amtslöschungen gem. § 142 FGG mit Begründungen vorgenommen wurden, die in keinem Fall einen Eintragungsmangel darstellten. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Die angefochtene Entscheidung des LGebenso wie die durch sie bestätigte Entscheidung des AG beruhen auf einem Rechtsfehler (§§ 27 FGG). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  3. Ihre Zuständigkeit geht unmittelbar auf das nach § 73 FGG zuständige Nachlaßgericht über, so daß alle Nachlaßvorgänge diesem zuzuleiten sind (60). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  4. Die Voraussetzungen für eine persönliche Anhörung des Kindes gem. § 50b FGG, das im Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung erst zwei Jahre alt war, konnte das LGverneinen. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  5. Dementsprechend ist anerkannt, daß etwa eine Entscheidung, durch die die Zurückweisung eines Erbscheinsantrages lediglich angekündigt wird, nicht mit der Beschwerde anfechtbar ist (KG, OLGZ 1975, 85 (86); Keidel/Kahl, FGG, 13. Aufl., § 19 Rdnr. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  6. Er soll einen weitreichenden Rechtsschutz gewähren, was eine besondere Rechtskunde erfordert, wie schon die in § 67 FGG benannten Bestellungsgründe verdeutlichen. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  7. Aufwendungsersatz und Vergütung des Verfahrenspflegers in Betreuungs- und in Unterbringungssachen (§§ 67, 70b FGG) werden entsprechend geregelt. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  8. Die IPG ist das größte von mittlerweile 54 Unternehmen, die der FGG angehören. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 19.04.2004)