Fachschulunterricht

  1. Fachkenntnisse" verkannt hätte, wenn es diese im Sinne einer Verabsolutierung deshalb verneint hätte, weil sie jeder Kraftfahrer sich im Fachschulunterricht aneignen und im Straßenverkehr beherrschen müsse. Das hat das LAG jedoch nicht getan. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)