Die Opfer von Autodiebstählen müssen ihrer Versicherung den Wagenschlüssel geben: Ein Fahrzeughalter, der sich nach einem Fahrzeugdiebstahl weigert, der Versicherung die Wagenschlüssel zuzusenden, riskiert seinen Versicherungsschutz.
( Quelle: Abendblatt vom 12.12.2004)