Familieneinkommens

  1. Mir fehlen in diesem Artikel die Berichte derer, die auf Grund ihres Familieneinkommens nur die Möglichkeit haben, ihre Kinder in Kitas oder durch Tageseltern betreuen zu lassen. ( Quelle: Abendblatt vom 10.12.2003)
  2. Die Berechnung des Unterhalts auf der Basis dieses höheren Familieneinkommens ergab laut BGH den Unterhaltsanspruch von 175 Euro. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 07.05.2004)