Feststellung des Schadens

  1. Das OLG Hamburg hat schließlich entschieden, daß die Kosten vorprozessualer Gutachten im Zusammenhang mit der Aufklärung einer Brandstiftung keine Kosten der Ermittlung bzw. Feststellung des Schadens i. S. des § 66 VVG sind (74). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)