Offenbar wurde der Zwerg von unbekannten Findern in der Nacht von Donnerstag auf Freitag wieder auf das Gelände des Thalia in der Gaußstraße zurückgebracht.
( Quelle: Abendblatt vom 21.12.2003)
Bei übertragbaren Papieren kann der Schuldner die Leistung grundsätzlich auch anderen Personen gegenüber gewähren, also auch potenziellen Dieben oder Findern (Paragraf 808 Abs. 1 Satz 1 BGB).
( Quelle: Tagesspiegel vom 26.04.2005)