Flüchtlingsteil

  1. Im Kern wird es ihr darum gehen, die Anerkennung der geschlechtsspezifischen und der nichtstaatlichen Verfolgung als Asylgrund, die im Flüchtlingsteil des Gesetzes festgeschrieben ist, wieder zu streichen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 20.12.2002)