Weiter kritisiert der TÜV, dass die Brücke nicht beleuchtet ist, die Geländer zu niedrig und die Fluchtwege nicht beschildert seien.
( Quelle: Abendblatt vom 19.06.2004)
Für alle gilt: Fluchtwege müssen gekennzeichnet und dürfen nicht verstellt sein.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 11.07.2003)