Und nicht in vorbeugende Maßnahmen wie Flutungsflächen.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 15.03.2005)
Wenn der Rhein über die Ufer tritt, wären die Tiefgaragen der Neubauten Flutungsflächen - Parken im Strom sozusagen.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 29.08.2002)