Foerstemann

  1. Experte Foerstemann wehrte sich gegen den fatalen Eindruck, es sei in das Ermessen der Gemeindevertretung gestellt, ob die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird oder nicht. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1990)
  2. "Diese Änderung und die allgemeine Schutzrichtung der Norm lassen sich auf den Paragraphen 77 übertragen", interpretiert Wiegelmann anders als Foerstemann. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
  3. Foerstemann dazu: Es gibt Einzelfälle, die es dringend gebieten, die Öffentlichkeit auszuschließen. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1990)