Folterdrohungen

  1. Nach Möllers Auslegung mußten es aber gar nicht Folterdrohungen oder Folter gewesen sein. ( Quelle: Die Welt Online vom 10.12.2004)
  2. Die Verteidigung hätte als Gegenleistung für ein bisschen Milde nicht länger darüber geklagt, dass die Polizei Gäfgen mit Folterdrohungen ein Geständnis abgepresst hatte. ( Quelle: Leipziger Volkszeitung vom 29.07.2003)